Inhalt und Umfang: Liefergegenstände ermitteln (Teil 4/8) (-MW-IU-) - Vitales Projekt-Management [ViProMan]

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Inhalt und Umfang: Liefergegenstände ermitteln (5th, 4/8)


Für die Spezifikation der Liefergegenstände liegen neben der Einholung von Fachurteilen sowie der Durchführung von Produktanalysen primär die weiteren beiden Informationsquellen vor:

.1In der Anforderungs-Dokumentation können bereits eine Vielzahl zusätzlicher Anforderungen vorliegen, die den Liefergegenstand detaillierter beschreiben. In dem oben genannten Beispiel kann diese Dokumentation schon bereits Anforderungen zur Leistungsfähigkeit und Ausrüstung der Computersysteme, zur Bildschirm-Diagonalen der Monitore oder Informationen darüber aufweisen, ob Farb-Drucker oder lediglich Schwarz/Weiss-Drucker erforderlich sind und diese im Netzwerk oder nur lokal betrieben werden sollen.

.2Durch die Trägerorganisation können auf der Basis von Organisations- oder Branchenstandards Vorgaben, Vorschriften und Richtlinien vorliegen, welche von dem Projekt-Team bei der Spezifikation von Liefergegenständen zwingend berücksichtigt werden müssen. Beispielhaft sei an dieser Stelle die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung angeführt. Diese Verordnung gilt für Internetauftritte sowie auch für öffentlich zugänglichen Intranetangebote von Behörden der Bundesverwaltung. Es wird empfohlen, solche Art von Vorschriften mit ihrem umfangreichen Anforderungskatalog zwingend von Beginn an bei der Ermittlung und Entwicklung von Liefergegenständen durch das Projekt-Team zu berücksichtigen.


Zusätzlich können aber auch vertragliche Vorgaben durch die Trägerorganisation dahingehend zu berücksichtigen sein, welche Art von Liefergegenständen durch welche externen Dienstleister und Lieferanten zu erbringen und/oder zu erstellen sind und welche Beeinträchtigungen oder auch Reglementierungen daraus resultieren.

Die Summe über sämtliche Spezifikationen vorliegender Liefergegenstände stellt das Lastenheft eines Auftraggebers dar. Für Liefergegenstände, welche nicht durch die Trägerorganisation selbständig erstellt oder erbracht werden können und für die aus diesem Grund mit einem externen Dienstleister ein so genannter Austauschvertrag (Werk- oder Kaufvertrag) gesondert abgeschlossen werden muss, ist eine Leistungsbeschreibung mit einem oder mehreren Leistungsverzeichnissen zu erstellen. In der Leistungsbeschreibung erfolgt eine Beschreibung der Sachleistung. Mit diesem Dokument wird gegenüber dem externen Dienstleister festgelegt, welche Hauptleistungen in Form von Eigenschaften, Funktionen und Qualitätsmerkmalen dieser als Schuldner der Sachleistung erbringen muss. Dieser Festlegung der Sachleistung steht die Festlegung der Gegenleistung in Form des Preises gegenüber. Auf die Inhalte der durch den Auftraggeber vorgelegten Leistungsbeschreibung mit ihrer Anforderungsspezifikation antwortet der Auftragnehmer mit einer Umsetzungsspezifikation in Form des Pflichtenhefts.
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.4 Verantwortlichkeiten

Jedem Liefergegenstand ist ein Verantwortlicher für Liefergegenstände inkl. Vertretung zuzuweisen. Dies kann mit Hilfe der Methode Verantwortlichkeits-Matrix durchgeführt werden. Mit dem Einsatz dieser Methode und deren Anwendung auf die Projekt-Komponente Liefergegenstände ist es final möglich, verlässlich und belastbar für diesen spezifischen Teilbereich des Projekts herleiten zu können, welche Stakeholder zu beteiligen sind, welche weiteren Projekt-Rollen benötigt werden und welchen Stakeholdern welche Projekt-Rollen zugewiesen werden können. Beispielhaft seien an dieser Stelle die folgenden Rollen angeführt:

.1Inhalts- und Umfangs-Manager

.2Arbeitspaketverantwortlicher

.3Projekt-Fachteam

.4Externer Dienstleister

Weiterhin besteht in dem Rahmen dieser Methodik die Möglichkeit, den für jeden Liefergegenstand gewählten Detaillierungsgrad zu prüfen. Kann somit einem einzelnen Liefergegenstand keine eindeutige Verantwortlichkeit zugewiesen werden, muss er solange weiter zerlegt werden, bis diese Zuweisung eindeutig möglich ist. Wird dagegen den einzelnen, evtl. sachlogisch sehr eng zusammenhängenden Liefergegenständen jeweils der gleiche Verantwortliche zugeordnet, ist zu prüfen, ob diese einzelnen Liefergegenstände nicht zu einem einzigen Liefergegenstand zusammengefasst werden können.

Schließlich ist es auch nur auf diesem Weg möglich zu ermitteln, welche Liefergegenstände durch einen externen Dienstleister erstellt oder erbracht werden müssen und welche durch die Trägerorganisation selbständig bereitgestellt werden können. Für den ersten Anteil des Lastenhefts ist es erforderlich, eine Leistungsbeschreibung zu erstellen.
 
 
 

In der folgenden Abbildung wird beispielhaft ein Ausschnitt aus einer Verantwortlichkeits-Matrix bezüglich der Projekt-Komponente Liefergegenstände gezeigt, die in einer Zusammenarbeit mit Stakeholdern in einem Projekt entwickelt wurde. Die an dieser Stelle dargestellten Liefergegenstände wurden beispielhaft ausgewählt und dienen an dieser Stelle lediglich dazu, den Entwicklungsprozess zu verdeutlichen.
 
 
 
 
 

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