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Terminplan: Projektkalender - Anwendung (5th, 4/7)
4. Arbeitsfreie Zeit - Gesetzliche Feiertage
Bezogen auf den zu betrachtenden Planungszeitraum (Dezember und Januar) sind folgende gesetzliche Feiertage mit einer arbeitsfreien Zeit zum externen Standort A (Nürnberg) zu berücksichtigen:
25.12.2015 | 1. Weihnachtstag |
26.12.2015 | 2. Weihnachtstag |
01.01.2016 | Neujahr |
06.01.2016 | Heilige Drei Könige |
Bezogen auf den zu betrachtenden Planungszeitraum (Dezember und Januar) sind folgende gesetzliche Feiertage mit einer arbeitsfreien Zeit zum externen Standort B (Illmenau) als auch zur Trägerorganisation zu berücksichtigen:
25.12.2015 | 1. Weihnachtstag |
26.12.2015 | 2. Weihnachtstag |
01.01.2016 | Neujahr |
Bezüglich der Terminplanung ergibt sich unter Annahme eines Acht-Stundenarbeitstages sowie mit Berücksichtigung der jeweiligen Arbeitstage, der arbeitsfreien Tage und der gesetzlichen Feiertage die Planungsstufe 3 mit den folgenden Vorgangsattributen:
Abbildung: Darstellung der Planungsstufe 3 mit Berücksichtigung der Arbeitstage und arbeitsfreien Tage sowie der gesetzlichen Feiertage (Visualisierung der arbeitsfreien Zeit der Trägerorganisation) [ViProMan, 03.2015]
In einer Übersicht ergeben sich für die Planungsstufe 3 gegenüber der Stufe 1 für die Meilensteine die neuen Termine sowie Verzögerungen (Kalendertage):
Planungsstufe/ |
1 |
2 |
3 |
4 |
Integrations-Konzept (Datenbank) |
25.12. |
29.12. |
30.12. |
|
Integrations-Konzept |
26.12. |
04.01. |
04.01. |
|
Arbeitspaket |
27.12. |
05.01. |
05.01. |
Damit ergibt sich in der Planungsstufe 3 die folgende Dauer:
Dauer des Arbeitspakets: | 22 Kalendertage (+ 69%) |