Projekt-Aufbauorganisation - Projektgesellschaft (Teil 3/5) (-PO-IM-) - Vitales Projekt-Management [ViProMan]

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Projekt-Aufbauorganisation - Projektgesellschaft (Teil 3/5)

Bezüglich der Finzierung bestehen auch noch weitere interessante Möglichkeiten. Normalerweise basiert die Tilgung eines Kredits auf einem ratingabhängigen Basiszinssatz auf banküblichem Niveau. Alternativ dazu kann in einem Vertrag festgelegt werden, dass ein Zinsaufschlag -beispielsweise in Höhe von ein oder zwei Prozentpunkten- in dem Fall eine Gültigkeit besitzt, sobald das Projektergebnis einen höheren Umsatz resp. Gewinn erwirtschaftet als ursprünglich geplant. Auf diesem Weg kann somit auch der Kreditvergebende (gewinnbringend) an dem Ergebnis der Projektgesellschaft beteiligt werden.

Im Bereich der Finanzierung einer Projektgesellschaft weisen die Sponsoren noch eine weitere explizit hervorzuhebende Eigenschaft auf. Im Rahmen einer Projektgesellschaft sind die als Sponsoren fungierenden Projekt-Beteiligten prinzipiell nicht zu einer Konsolidierung der Bilanzen verpflichtet. Auf dieser Basis ist die Finanzierung des Projekts aus Sicht der Sponsoren somit bilanzneutral.

Ist eine Aufnahme von Krediten für das Projekt erforderlich, werden diese einzig bei der Projektgesellschaft selbst bilanziert und verschlechtern somit nicht die Finanzkennzahlen sowie die Bonität der Sponsoren. Daraus folgt nun, dass sich die Haftung der Sponsoren maximal auf die dem Projekt zugehörigen Vermögensgegenstände sowie die Kapitaleinlage beschränkt. Aus diesem Grund besteht bei Eventualfällen keine explizite Grundlage dafür, auf das Vermögen eines Sponsors zurückgreifen zu müssen.

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Es gibt aber noch einen weiteren Grund, der Projektgesellschaften lukrativ für Sponsoren erscheinen lässt. Eine Projektgesellschaft ermöglicht es einem Sponsor in Form eines so genannten Contractings, sich nach der Realisierung zu erbringende Leistungen vertraglich zusichern zu lassen. Ein herausragendes Bespiel dafür bietet die Wärmeversorgung bei Bauvorhaben.

 
 
 

Dabei finanziert ein Sponsor anteilig bei einer Projektgesellschaft die Realisierung der in einem Bauvorhaben erforderlichen Komponenten zur Versorgung der Wohnungseinheiten mit Wärme. Im Gegenzug sichert sich der Sponsor vertraglich den Betrieb der Wärmeanlage inkl. der Lieferung von Wärme, dem erforderlichem Personal, der Wartung und Instandsetzung bis hin zur Abrechnung mit den Mietern. Durch diese Vorgehensweise liegt sowohl für sämtliche Sponsoren der Projektgesellschaft als auch für den die Wärmeversorgung anbietenden Sponsor eine hohe Planungssicherheit mit definierten Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit vor.

 
 
 

Dieses realitätsnahe Beispiel wäre auch zusätzlich noch exemplarisch für die erforderliche Finanzierung durch Kredite. Der Kreditvergebende könnte in diesem Fall zu Beginn des Projekts die Mittel zur Wärme-Infrastruktur und die erforderlichen Betriebsstoffe als Sicherheit nehmen. Diese Sicherheiten werden dann innerhalb der Projektlaufzeit sukzessive durch die Projektgesellschaft zurückgekauft und in den Besitz des Unternehmens rückgeführt.

 
 
 

4. Auflösung

 
 
 

Abschließend soll noch auf die gesonderte Aufgabenstellung der Auflösung einer Projektgesellschaft hingewiesen werden. Hier stellt sich die Frage, wie eine -sich über die Projektlaufzeit teilweise auch schon verselbständigte- GmbH abzuwickeln ist, wie mit den verbliebenen rechtlichen Risiken umgegangen werden soll und wie der Übergang arbeitsrechtlicher Verhältnisse zu gestalten ist. Hier greift oftmals die so genannte Liquidation, welche in einem ersten Schritt vorliegende haftungsrechtliche Risiken analysiert und anschließend schrittweise die Projektgesellschaft auflöst. Zu berücksichtigen sind in diesem Zusammenhang aber evtl. auch Aspekte zur erforderlichen Ablösung einer Tochtergesellschaft aus dem Mutterkonzern oder gegebener Möglichkeiten zur Aufspaltungen des Betriebes.

 
 
 
Im Rahmen der Liquidation unterstützt die sogenannte Betriebsaufspaltung als wesentliches Instrument der unternehmerischen Risikovorsorge die eindeutige Trennung von Risiko und Eigentum in Form von Betrieb und Besitz. Dies kann erreicht werden, indem ein vorliegendes Unternehmen in zwei oder mehrere neue Unternehmen aufgespalten wird und Wirtschaftsgüter einer Besitzpersonengesellschaft zugeordnet werden, während alle betrieblichen Funktionen in eine Betriebskapitalgesellschaft überführt werden.
 
 
 
Alternativ zu der beschriebenen Form der Betriebsspaltung sind zusätzlich noch sogenannte umgekehrte, kapitalorientierte oder mitunternehmerische Betriebsaufspaltungen möglich. In welcher Form auch immer bietet eine Betriebsaufspaltung in den meisten Fällen sowohl haftungsrechtliche als auch steuerliche Vorteile, sobald die entsprechenden Voraussetzungen, beispielsweise sachliche und personelle Verflechtung, vorliegen.
 
 
 
 
 

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