Verantwortlichkeits-Matrix [RACI]: Liefergegenstände (Teil 3/5) (-MW-PM-) - Vitales Projekt-Management [ViProMan]

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Personalmanagement: Verantwortlichkeitsmatrix [Liefergegenstände 3/5]

Die folgende Abbildung zeigt beispielhaft einen Ausschnitt einer Verantwortlichkeits-Matrix bezüglich der Projekt-Komponente Liefergegenstände, die in Zusammenarbeit mit Stakeholdern in einem Projekt entwickelt wurde. Die hier dargestellten Liefergegenstände wurden willkürlich ausgewählt und dienen an dieser Stelle lediglich dazu, den Entwicklungsprozess zu verdeutlichen.

Methode "Verantwortlichkeits-Matrix": Beispielhafter Ausschnitt für die Projekt-Komponente "Liefergegenstände" [ViProMan, 09.2014]
Vitales Projekt-Management [ViProMan] - WorkShop Zielentwicklung
 
 
 

Abbildung: Beispielhafter Ausschnitt einer final entwickelten Verantwortlichkeits-Matrix (RAM) für die Projekt-Komponente Liefergegenstände [ViProMan, 09.2014]

 
 
 

Sollten zu dem Zeitpunkt der Entwicklung einer Verantwortlichkeits-Matrix noch nicht sämtliche Stakeholder namentlich bekannt sein, können bei dieser Projekt-Komponente -wie in den obigen Beispiel dargestellt- ersatzweise Projekt-Rollen, Linienbereiche, Funktionen oder Firmennamen genutzt werden.

 
 
 

Allerdings müssen dann die initial erhaltenen Ergebnisse im Laufe der Entwicklung von Verantwortlichkeits-Matrizen für die sich anschließenden Projekt-Komponenten Arbeitspakete als auch Vorgänge schrittweise konkretisiert und mit den entsprechenden Namen der zugeordneten Mitarbeiter vervollständigt werden. Trotz dieser Einschränkung können aber schon zu Beginn der Entwicklung dieser Verantwortlichkeits-Matrix und im Verlauf ihrer weiteren Konkretisierung mindestens die folgenden Zwischen- als auch finalen Ergebnisse abgeleitet werden.

 
 
 
 
 
 

.1

Mitarbeitern oder Mitarbeiter-Gruppen, denen bei einem Liefergegenstand der Verantwortlichkeits-Code [V] zugeordnet wurde, sind Träger der Projekt-Rolle Verantwortlicher für Liefergegenstände. Dieser Rollen-Träger ist sehr oft ein Sponsor für diesen Liefergegenstand und gewährleistet auf diesem Weg nicht nur eine kontinuierliche Unterstützung und Betreuung des Liefergegenstandes über die gesamte Projekt-Dauer. Vielmehr kann mit Hilfe dieser Zuordnung schon zu einem relativ frühen Zeitpunkt auch zusätzlich noch eine Verantwortlichkeit für den verbleibenden Lebenszyklus dieses Produkts oder Ergebnisses nach dem Abschluss des Projekts entwickelt und festgelegt werden. Weiterhin ist diesem Rollen-Träger noch die Rolle "Projekt-Mitarbeiter" zuzuweisen.


Sind Mehrfachzuweisungen möglich, ist der Zerlegungsgrad bei diesem Liefergegenstand zu erhöhen. Dieser Aspekt verdeutlicht beispielhaft die enge Verzahnung der beiden Methoden Verantwortlichkeit-Matrix im Projekt-Managementprozess 9.1 Personal-Management planen und Zerlegung im Prozess 5.4 Projekt-Strukturplan erstellen. Bei der Zerlegung ist die Zerlegungsstufe 2 soweit in einer Form zu detaillieren, dass eine eindeutige Zuordnung der Durchführungsverantwortung [V] gewährleistet werden kann.
 
 
 

.2

Ermittlung der Erforderlichkeit einer Unterstützungsleistung durch einen externen Dienstleister. Kann im Rahmen einer Entwicklung einem Liefergegenstand nicht der Verantwortlichkeits-Code [V] zugeordnet werden, ist dieser Sachverhalt ein deutlicher Hinweis auf die Notwendigkeit einer Unterstützungsleistung durch einen externen Dienstleister, der über die entsprechenden Qualifikationen und/oder personellen Ressourcen verfügt. Ergänzend dazu besteht die Möglichkeit, diejenigen Liefergegenstände, denen zunächst keine eindeutige und einvernehmliche Durchführungsverantwortung [V] zugeordnet werden kann, noch detaillierter zu zerlegen, damit anschließend zumindest für Teile des ursprünglichen Liefergegenstands die gewünschte Eindeutigkeit vorliegt.


Dieser Aspekt verdeutlicht ebenfalls die enge Kopplung zwischen den Methoden Verantwortlichkeit-Matrix und Zerlegung. In diesem Fall ist die Zerlegungsstufe 2 soweit zu detaillieren, dass bei den resultierenden Liefergegenständen zur Minimierung der dabei anfallenden Kosten in einem maximal möglichen Maß die organisationsinterne Zuweisung der Durchführungsverantwortung [V] vereinbart werden kann.
 
 
 
 
 

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