Terminplan: Projekt-Kalender entwickeln (Teil 3/6) (-MW-TM-) - Vitales Projekt-Management [ViProMan]

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Terminplan: Projektkalender entwickeln (5th, 3/6)

Die folgende Abbildung zeigt beispielhaft einen Projekt-Kalender mit dem Namen vpm.GER mit den in 2015 bundeseinheitlich gesetzlich vorgeschrieben Feiertagen für Deutschland.

Methode "Projekt-Kalender entwickeln": Projekt-Kalender "vpm.GER" mit bundesweit gesetzlich gültigen Feiertagen für Deutschland [ViProMan, 02.2015]
Vitales Projekt-Management [ViProMan] - WorkShop Zielentwicklung
 
 
 

Abbildung: Projekt-Kalender vpm.GER mit bundeseinheitlich neun gesetzlich gültigen Feiertagen in 2015 für Deutschland [ViProMan, 02.2015]

 
 
 

Das gezeigte Beispiel verdeutlicht die Vorgehensweise am Beispiel eines Kalenders für Deutschland und berücksichtigt sämtliche bundeseinheitlichen neun Feiertage. Sollte sich die Trägerorganisation alternativ in der Schweiz oder in Österreich befinden, so sind natürlich die jeweils dort kantons- oder bundesweit gültigen gesetzlichen Feiertage zu dokumentieren.

 
 
 

Dieser Kalender vpm.GER mit den bundeseinheitlichen Feiertagen dient als Grundlage für die weiteren Eintragungen von regionalen arbeitsfreien Zeiträumen und wird zur weiteren Verarbeitung idealerweise als Vorlage im Termin-Managementplan für weitere erforderliche Ergänzungen festgelegt.

 
 
 
 
 
 

2. Gesetzliche Feiertage (Region)

 
 
 

In einem nächsten Schritt sind die regional gültigen Feiertage zu dokumentieren. In Deutschland und Österreich handelt es sich dabei um diejenigen, die in den einzelnen Bundesländern eine gesetzliche Grundlage besitzen. Entsprechend sind beispielsweise für die Schweiz kantonsspezifische und für die Niederlande provinzspezifische Regelungen zu beachten.

 
 
 

Das folgende Beispiel verdeutlicht die Vorgehensweise für das Bundesland Bayern und berücksichtigt die mindestens drei und maximal fünf zusätzlichen regionalen Feiertage. Dazu wird von der Deutschland-Vorlage vpm.GER eine bundeslandspezifische Kopie vpm.GER.Bayern erstellt und mit den regional gültigen arbeitsfreien Zeiträumen ergänzt. Allerdings sind dabei gesondert regionale Aspekte zu berücksichtigen. So weist die Stadt Augsburg mit dem "Augsburger Friedensfest" am 08. August eines jeden Jahres gegenüber allen anderen Gemeinden in diesem Bundesland einen zusätzlichen Feiertag auf. Das gleiche gilt für "Mariä Himmelfahrt" am 15. August eines jeden Jahres. Für 2015 weisen lediglich 1704 der 2056 bayerischen Gemeinden diesen Feiertag auf. Für eine Trägerorganisation, die ihren Projektsitz in Augsburg aufweist, ergäbe sich damit für 2015 der im Folgenden dargestellte regional erweiterte Projekt-Kalender.

 
 
 
Projekt-Kalender vpm.GER.Bayern mit den bundeseinheitlich sowie im Bundesland Bayern (erstes Verwaltungsgebiet) als auch der Stadt Augsburg (zweites Verwaltungsgebiet) gesetzlich gültigen Feiertagen [ViProMan, 02.2015]
 
 
 

Abbildung: Projekt-Kalender vpm.GER.Bayern mit den bundeseinheitlich sowie im Bundesland Bayern (erstes Verwaltungsgebiet) als auch der Stadt Augsburg (zweites Verwaltungsgebiet) gesetzlich gültigen Feiertagen [ViProMan, 02.2015]

 
 
 
 
 

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