Verantwortlichkeits-Matrix [RACI]: Arbeitspakete (Teil 3/5) (-MW-PM-) - Vitales Projekt-Management [ViProMan]

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Personalmanagement: Verantwortlichkeitsmatrix [Arbeitspakete 3/5]

Sollten zum Zeitpunkt der Entwicklung der Verantwortlichkeits-Matrix noch nicht sämtliche Stakeholder namentlich bekannt sein, können bei dieser Projekt-Komponente -wie in den obigen Beispiel dargestellt- ersatzweise Projekt-Rollen, Linienbereiche, Funktionen oder Firmennamen genutzt werden. Allerdings sollten die initial erhaltenen Ergebnisse im Laufe der Entwicklung der Verantwortlichkeits-Matrix für die sich anschließende Projekt-Komponente Vorgänge konkretisiert und mit den entsprechenden Namen der zugeordneten Mitarbeiter vervollständigt werden. Trotz dieser Einschränkung können aber schon zu Beginn der Entwicklung dieser Verantwortlichkeits-Matrix und im Verlauf ihrer weiteren Konkretisierung mindestens die folgenden Zwischen- als auch finalen Ergebnisse abgeleitet werden.

.1

Im Rahmen der Entwicklung der Matrix zu Liefergegenständen wurden verschiedene Verantwortliche für Liefergegenstände ermittelt. Diesen ist bei Arbeitspaketen, die diesen Liefergegenstand oder Teile von ihm erstellen und/oder erbringen, mindestens der Verantwortlichkeits-Code [A, Sign-Off] zuzuordnen. Im Verlauf dieser Entwicklung dieser Matrix kann Ihnen zur Spezifizierung und/oder Konkretisierung ihrer Aktivitäten zusätzlich aber auch jeder andere Code oder eine der möglichen Code-Kombinationen zugeordnet werden.

.2

Anschließend ist der Arbeitspaketverantwortliche durch die Zuweisung des Verantwortlichkeits-Codes [V] zu ermitteln. Dieser Rollen-Träger konzipiert, plant und steuert die in diesem Teilbereich des Projekts die zu erledigende Arbeit und erstellt auf der Basis des Projekt-Strukturplans eine detaillierte Spezifikation für dieses Arbeitspaket. Je nach Projekt kann dieser Rollen-Träger auch an der Erledigung der dem Arbeitspaket zugeordneten Arbeit beteiligt sein.


Sind mehrfache Zuweisungen möglich, ist der Zerlegungsgrad bei diesem Arbeitspaket zu erhöhen. Dieser Aspekt verdeutlicht die enge Verzahnung der beiden Methoden Verantwortlichkeit-Matrix im Projekt-Managementprozess 9.1 Personal-Management planen und Zerlegung im Prozess 5.4 Projekt-Strukturplan erstellen. Hierbei ist die Zerlegungsstufe 3 soweit zu detaillieren, dass eine eindeutige Zuordnung der Durchführungsverantwortung [V] gewährleistet werden kann.
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.3

Prüfung als auch Konkretisierung der initialen Abschätzung (Matrix zu Liefergegenständen) einer qualitativen und quantitativen Erforderlichkeiten zur Einbindung externer Dienstleister. Kann einem Arbeitspaket nicht der Verantwortlichkeits-Code [V] zugeordnet werden, ist dies ein sehr deutlicher Hinweis auf die Notwendigkeit einer Unterstützungsleistung durch einen externen Dienstleister, der über die entsprechenden Qualifikationen und/oder personellen Ressourcen verfügt. Ergänzend dazu besteht hier die Möglichkeit, diejenigen Arbeitspakete, bei denen die Durchführungsverantwortung [V] nicht eindeutig zugewiesen werden konnte, so detailliert zu zerlegen, dass im Anschluss zumindest für definierte Anteile des ursprünglichen Arbeitspakets die gewünschte Eindeutigkeit zur Verantwortung vorliegt.


Dieser Aspekt verdeutlicht ebenfalls die enge Kopplung zwischen den Methoden Verantwortlichkeit-Matrix und Zerlegung. In diesem Fall ist die Zerlegungsstufe 3 soweit zu detaillieren, dass bei den resultierenden Arbeitspaketen zur Minimierung auftretender Kosten so weit wie möglich eine organisationsinterne Zuweisung der Durchführungsverantwortung [V] gewährleistet werden kann.
 
 
 
 
 
 

.4

Mitarbeiter, Mitarbeitergruppen oder externe Dienstleister, die -in welcher Form auch immer- aktiv bei der Erledigung der Arbeit beteiligt sein werden, sind als unterstützend [U] zu dokumentieren. Hier können bereits aus den Zuweisungen zu den Liefergegenständen ermittelte Informationen unterstützend genutzt werden. Diesen Mitarbeitern ist die Rolle "Projekt-Mitarbeiter" zuzuweisen.

 
 
 

.5

Mitarbeiter, Mitarbeitergruppen oder externe Dienstleister, die -in welcher Form auch immer- lediglich eine beratende Funktion bei der Erledigung der Arbeit aufweisen und nicht direkt eingebunden sein werden, sind als beratend [B] zu dokumentieren. Hier können bereits aus den Zuweisungen zu den Liefergegenständen ermittelte Informationen unterstützend genutzt werden.

 
 
 

.6

Bei Mitarbeitern oder Mitarbeiter-Gruppen, denen bei einem Arbeitspaket der Verantwortlichkeits-Code [U] zugeordnet wurde, ist zu prüfen, ob diese im Arbeitspaket eine konzeptionelle und/oder planerische Tätigkeit mit einer eindeutigen fachlich/technischen Orientierung wie beispielsweise der Erstellung einer Leistungsbeschreibung oder eines Lastenheftes durchzuführen haben. Für diesen Fall  ist ihnen zusätzlich die Rolle "Projekt-Fachplaner" zuzuweisen.

 
 
 

.7

Bei Mitarbeitern oder Mitarbeiter-Gruppen, denen bei einem Arbeitspaket der Verantwortlichkeits-Code [U] oder [P] zugeordnet wurde, ist zu prüfen, ob diese im Verlauf dieses Arbeitspakets eine qualitätssichernde Tätigkeit durchzuführen haben. Für diesen Fall ist diesen Mitarbeitern zusätzlich die Rolle "Qualitäts-Managementteam" zuzuweisen.

 
 
 

.8

Prüfung und Konkretisierung der Erforderlichkeit der Projekt-Rolle "Qualitäts-Manager". Diese Rolle kann in Abhängigkeit von der Prozessreife der Organisation einem Stakeholder zugeordnet werden.

 
 
 
 
 

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